Bürgermeister Härting will mit Bautätigkeit in das Quellschutzgebiet Wassertal/Rollmühle eindringen und gefährdet damit die Trinkwasserversorgung vieler Gemeindebürger.

Im Quellschutzgebiet Wassertal-Rollmühle befinden sich für Telfs wichtige Wasservorkommen. Die Versorgungszone „Rollmühle“ sichert uns die Trinkwasserversorgung fürs Ortszentrum.

Die  Gemeindestube beabsichtigt nun im Rahmen eines Bauland-Umwidmungsverfahrens in das  Quellschutzgebiet Wassertal-Rollmühle einzudringen. Im unmittelbaren Nahbereich der Quellfassung Rollmühle sollte der Hangfuß abgetragen und in weiterer Folge eine Verbauung stattfinden. Der untere Hangbereich südlich der Fassung der Rollmühlquellen befindet sich jedoch in der äußerst sensiblen Trinkwasserversorgungszone des dort ausgewiesenen Quellschutzgebietes. Ein Quellschutzgebiet sollte uns vor Eingriffen menschlicher Tätigkeit schützen. Durch die Bautätigkeit in diesem Bereich ist die Trinkwasserversorgung vieler Gemeindebürger gefährdet!. Das bürgermeisterliche Vorhaben ist unverantwortlich!

Zumal wäre dazu auch eine wasserrechtliche Genehmigung vom Land Tirol/Abteilung Wasser- und Energierecht einzuholen. Diesbezügliche Fachgutachten/Expertisen vom Land Tirol gibt es ebenso keine.

Im Besonderen hat das Amt der Tiroler Landesregierung im Bescheid vom 15.02.1985 klar festgehalten, dass dieses derzeit bewaldete Hanggrundstück nicht umgewidmet und nicht bebaut werden darf! Hangabtragungen sind demgemäß dort ebenso nicht zulässig! Scheinbar hat der Ortschef schludrig gearbeitet und bis dato gar keine Kenntnis von diesem Bescheid. Oder will Bürgermeister Härting etwa BESCHEIDWIDRIG vorgehen? In diesem Hangbereich besteht aufgrund des Quellschutzgebietes
ein ABSOLUTES BAUVERBOT!

Mag. Dieter Schilcher