OFFENER BRIEF AN DEN SEHR GESCHÄTZTEN SUBSTANZVERWALTER BGM. CHRISTIAN HÄRTING!
Deine telefonische Attacke vom Freitagvormittag (14.01.2022, 10:38 Uhr) war keineswegs die lösungsorientierte Vorgangsweise, die man von einem verantwortungsbewussten Politiker erwarten kann!
Da es mir entgegen deiner Behauptung nicht um persönliche Bereicherung in Form des von dir versagten Almanteils der Puit-Wangalpe geht, biete ich dir mit diesem offenen Brief Gelegenheit, deine Strategien als Substanzverwalter grundlegend zu überdenken:
Mir ist schon seit langem bewusst, dass Politiker mit einem Amt nicht schlagartig auch das nötige Wissen für ihren neuen Aufgabenbereich verliehen bekommen. Du hast dir diese Kompetenz in Bezug auf die drei Telfer Gemeindegutsagrargemeinschaften aber bisher nicht erworben und deshalb habe ich dir – da ich ja auf eine 40-jährige Erfahrung in Agrarangelegenheiten zurückblicken kann – mit dem Leitfaden für die Substanzverwaltung bei der Sitzung am 7.12.2021 eine Handreichung übergeben, die dir nicht nur eine Hilfe zur rechtzeitigen Erfüllung deiner Pflichten als Substanzverwalter, sondern auch im wahrsten Sinne des Wortes eine Hand zur sinnvollen Zusammenarbeit reichen sollte.
Es kann ja nicht sein, dass ich als Obfrau der GGAG Wildmoos und damit gewählte Vertreterin der Nutzungsberechtigten sprach- und tatenlos zusehe, wie du in kurzer Zeit zugrunde richtest, was Telfer Bauern Generationen vor dir in wesentlich schlechteren Zeiten mit viel Fleiß aufgebaut haben. Ungeachtet der Frage, ob die Umwandlung in Gemeindegutsagrargemeinschaften rechtens war oder nicht, steht es außer Frage, dass die Nutzungsberechtigten nie einen Anteil an Jagdpacht oder Verpachtung der Gastwirtschaften ausgezahlt bekamen.
Im Gegenteil haben sie das damals verfügbare Geld immer wieder in die Erweiterung des Grundbesitzes der Agrargemeinschaften und in den Ausbau der Gastwirtschaften und der Infrastruktur der Almen investiert, deren Nutznießer die Marktgemeinde Telfs nun ist.
Deshalb sehen wir Bauern uns nicht als Bittsteller an einen Feudalherrn, sondern fordern von dir die ordentliche und rechtzeitige Erfüllung aller Verpflichtungen, die dir als Substanzverwalter das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, die Statuten und die Regulierungspläne auferlegt haben. Du kannst nicht aufgrund von Gewinnmaximierung einerseits und fehlgeleiteten Sparmaßnahmen andererseits das Almpersonal in Container stecken (Hämmermoos 2021) oder zwischen den Almen hin und her schieben grad nach deinem Gutdünken („Springerin“ 2021, Rauswurf Miriam Zimmermann, gemeinsames Almpersonal für Hämmermoos- und Wildmoosalm 2022).
Wenn du mit deiner Strategie dann schließlich die Nutzungsberechtigten und damit ihre Weidetiere endgültig von den Telfer Almen vergrault hast, ist damit auch die Idylle zerstört, die der Tourismus und die Freizeitwirtschaft in ihrem Marketing so gerne präsentieren. Damit ist nicht nur eine beträchtliche Einbuße des Substanzwertes zum Schaden der Marktgemeinde Telfs verbunden, sondern auch umfangreiche Mehrausgaben: Aufgrund fehlender Beweidung fallen Förderungen weg, aber dafür wird die vom Tiroler Flurverfassungslandesgesetz vorgeschriebene Erhaltung der Infrastruktur auf den Almen umso teurer.
Im Sinne einer anzustrebenden win-win Situation solltest du also deine derzeitige feudalherrschaftliche Haltung zu einem wertschätzenden Miteinander auf Augenhöhe ändern. Falls dir das derart widerstrebt und nicht möglich ist, bleibt noch immer die Möglichkeit, nach der Gemeinderatswahl im Feber die Substanzverwaltung in kompetente Hände zu übergeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Barbara Jaud-Dollinger
Obfrau der GGAG Wildmoos
Neueste Kommentare