Kurz vor Weihnachten fand die letzte Gemeinderatssitzung statt in der unter anderem das Budget für 2021 beschlossen wurde, worüber in allen Medien auch ausführlich berichtet wurde.
Was allerdings nirgendwo Erwähnung fand, dass danach – nämlich um 20 Uhr – sämtliche Zuhörer des Saales verwiesen und somit von der per Gesetz öffentlich abzuhaltenden Sitzung ausgeschlossen wurden.
Der Bürgermeister begründete dies mit den allgemeinen COVID-19-Ausgangsbeschränkungen. Dabei ignoriert dieser und sein Amtsleiter, dass die COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung unter § 2 Abs. 1 Ziffer 6 seit dem 7.12.2020 als einen der Ausnahmentatbestände ausdrücklich die „… Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper…“ nennt.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit war daher aus unserer Sicht absolut rechtswidrig, was wiederum zur Folge hat dass alle danach gefassten Beschlüsse „nichtig“ sind. Das heißt sie sind ungültig und hinfällig.
Wir können daher nur jedem, der sich durch einen dieser Beschlüsse benachteiligt oder beschwert fühlt, sich auf dessen Nichtigkeit zu berufen und dagegen vorzugehen. Welche Beschlüsse das genau sind, werden wir „Normalsterbliche“ allerdings erst nach der nächsten Gemeinderatssitzung erfahren, denn erst dann wird das Protokoll veröffentlicht und damit der Inhalt der an sich öffentlichen Sitzung auch der Allgemeinheit bekannt gemacht.

Sonja Ulmer
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