
BM Härting und GR Gasser haben zuletzt kontrolliert, ob alle Hundehalter in Telfs ja brav ihre Hundesteuer zahlen. Es scheint moralisch bedenklich ohne konkreten Verdacht gleich alle Hundebesitzer der Gemeinde auf Abgabenhinterziehung zu prüfen.
Abgesehen davon wurde dabei aus meiner Sicht zumindest die datenschutzrechtliche Grenze überschritten. Härting und Gasser haben Daten des Bundes aus der Tierschutzdatenbank mit jenen der Gemeinde abgeglichen. Die Verwendung von Daten aus der Tierschutzdatenbank ist aber per Gesetzt (§ 24a Tierschutzgesetz) ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Tierschutzgesetzes oder sonstiger veterinärrechtlicher Bestimmungen gestattet. Gemeindeabgaben wie Hundesteuer fallen wohl nicht darunter.
Die Verwendung der Tierdatenbank stellt für mich gegenüber jedem einzelnen Hundehalter eine Verletzung des Rechtes auf Datenschutz dar. Naiverweise hat GR Gasser sogar noch in der Gemeinderatssitzung darüber öffentlich berichtet. Die 500 Hundehalter von Telfs dürfen sich eine Entschuldigung der zwei eifrigen Gemeindepolitiker erwarten.
Gemeinderat Norbert Tanzer, PZT
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