Die Bürgermeisterliste hat eine Aufstockung für zusätzlichen Überwachungsdienst im Budget beschließen lassen. Jetzt wurde losgelegt. Gleich in mehreren Wohngebieten (Fasnachtsiedlung, Wasserwaal, Sonnensiedlung etc.) wurden sogar am Sonntag allen „Parksündern“ Strafmandate hinter die Windschutzscheiben geklemmt.  

Zuvor wurde aber über Jahrzehnte in diesen Siedlungen geduldet, dass Anrainer und ihre Gäste Fahrzeuge am Straßenrand parken, weil keine Verkehrsbehinderung besteht. Der Fairness halber wären die Kontrollmaßnahmen anzukündigen gewesen bevor mit aller Härte gestraft wird . Offensichtlich hat das Interesse am Bußgeld überwogen. 

Müssen wir jetzt bei jeder Geburtstags- oder Familienfeier vor Anzeigen fürchten? Es mag zwar sein, dass die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich vorsieht, dass zwei Fahrstreifen frei befahrbar sein müssen. Es kann jedoch nicht das Interesse einer Gemeinde sein, von eigenen Bürgern möglichst viel an Strafbeträgen einzukassieren. Die Siedlungen bestehen vorwiegend aus Einfamilien- oder Reihenhäusern und sind verkehrsmäßig unbedeutend. Was spricht also dagegen, wenn die Anrainer sporadisch Fahrzeuge am Straßenrand parken? Wohl nichts.

Das sanktionierende Verhalten der Gemeindeverwaltung ist aus meiner Sicht abzulehnen, soweit der Verkehr nicht beeinträchtigt ist. Ich erwarte mir vom Verkehrsausschuss, dass er dem Gemeinderat Vorschläge vorlegt, damit den Anrainern wieder ein ruhiges Parken möglich ist.   

Gemeinderat Norbert Tanzer, PZT